"Oftmals ist das Florett bei einer guten Rechtsvertretung dem Schwerte vorzuziehen. Das Gespür für das Machbare,
die Intuition, das Erfassen des Sachverhaltes und das Lesen des Gegners, erst dies ermöglicht es,
das Bestmögliche für das Mandat herauszuholen."
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Strafverteidigung
Dass ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet wurde, verängstigt praktisch jeden Mandanten. Eine plötzlich in den Morgenstunden durch-geführte Hausdurch-suchung hinterlässt manches Trauma. Sensibel begleiten wir den Mandanten in dieser schwierigen Phase und steuern konsequent von Anfang an mit den notwendigen Schritten das Verfahren aus Sicht der Verteidigung für den Mandanten mit. Der wichtigste Focus ist dabei die schnellstmögliche und bestmögliche Beendigung des Strafverfahrens. Hierzu führen wir von Anfang an die notwendigen Gespräche mit den Ermittlungsbehörden.

Arztstrafrecht
Für einen Arzt ist ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren besonders schwer zu ertragen. Er ist gewohnt, Menschen zu helfen und nicht andere zu schädigen, schon alleine deswegen ist der Gedanke daran für ihn nicht zu greifen. Gerade hier gilt es, den Status und die Reputation des Arztes in seinem sozialen Umfeld zu bewahren und das Verfahren möglichst unbemerkt von der Öffentlichkeit zu führen.

Arzthaftung
Ein Arzt steht etwa bei mangelnder Aufklärung nicht nur schon mit einem halben Bein im Gefängnis. Immer mehr Anwaltskanzleien haben sich darauf spezialisiert, Patienten bei vermeintlichen zivilrechtlichen Ersatzansprüchen zu vertreten. Wir haben uns von Anfang an alleine auf die Vertretung von Ärzten und deren Fachpersonal spezialisiert.

Baurecht
Wir beraten Bauträger in allen rechtlichen Belangen. Hierzu zählen die Erstellung und Abschluß von Bauverträgen genauso wie die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen. Zu den langjährigen Mandanten zählen neben Bauträgern auch Generalunternehmer, Bauunternehmer und regionale Gebietskörperschaften. Wir beraten die praktisch tätigen Mitarbeiter prophylaktisch darin, wie man sich in bestimmten Situationen zu verhalten hat, führen Mitarbeitertrainings durch und werden für die Einschätzung bestimmter Sachverhalte zu Rate gezogen.
Stefan Jaeger
Rechtsanwalt und Strafverteidiger
Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Trier mit Schwerpunkt Strafrecht und Strafprozessrecht.
Nach einer langjährigen studienbegleitenden Tätigkeit am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozeßrecht von Prof. Dr. Krey folgte eine intensive Lehrzeit als wissenschaftlicher Assistent bei Prof. Dr. Volker Krey und am Lehrstuhl für Strafprozeßrecht von Prof. Dr. Hans-Heiner Kühne.
Während dieser Zeit wurde er von der Deutschen Richterakademie als Referent berufen und bildet dort Richter und Staatsanwälte fort.
Nach einer langen Tätigkeit als Partner zunächst einer namhaften Wiesbadener Kanzlei war er zuletzt für eine bundesweit vertretene, große Kanzlei als Partner tätig, bevor er beschloß sich mit seinen langjährig betreuten Rechtsgebieten selbständig zu machen.
Er referierte zudem beim Deutschen Richterbund, der Europäischen Rechtsakademie und der Deutschen Hochschule für Polizei.
Er ist Autor zahlreicher Fachbücher und Fachartikel.

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Dies begründet kein Mandat. Das Mandat haben wir erst angenommen, wenn wir es ausdrücklich bestätigen.