Strafverteidigung, Arzthaftung - jaeger.legal

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"Oftmals ist das Florett bei einer guten Rechtsvertretung dem Schwerte vorzuziehen. Das Gespür für das Machbare,
die Intuition, das Erfassen des Sachverhaltes und das Lesen des Gegners, erst dies ermöglicht es,
das Bestmögliche für das Mandat herauszuholen."
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Strafverteidigung
Dass ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet wurde, verängstigt praktisch jeden Mandanten. Eine plötzlich in den Morgenstunden durch-geführte Hausdurch-suchung hinterlässt manches Trauma. Sensibel begleiten wir den Mandanten in dieser schwierigen Phase und steuern konsequent von Anfang an mit den notwendigen Schritten das Verfahren aus Sicht der Verteidigung für den Mandanten mit. Der wichtigste Focus ist dabei die schnellstmögliche und bestmögliche Beendigung des Strafverfahrens. Hierzu führen wir von Anfang an die notwendigen Gespräche mit den Ermittlungsbehörden.
Arztstrafrecht
Für einen Arzt ist ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren besonders schwer zu ertragen. Er ist es gewohnt, Menschen zu helfen und nicht andere zu schädigen, schon alleine deswegen ist der Gedanke daran für ihn nicht zu greifen. Gerade hier gilt es, den Status und die Reputation des Arztes in seinem sozialen Umfeld zu bewahren und das Verfahren möglichst unbemerkt von der Öffentlichkeit zu führen.
In der Verteidigung von Ärzten verfügt Herr Jaeger über eine 25jährige Expertise.
Arzthaftung
Ein Arzt steht etwa bei mangelnder Aufklärung nicht nur schon mit einem halben Bein im Gefängnis. Immer mehr Anwaltskanzleien haben sich darauf spezialisiert, Patienten bei vermeintlichen zivilrechtlichen Ersatzansprüchen zu vertreten. Wir haben uns von Anfang an alleine auf die Vertretung von Ärzten und deren Fachpersonal spezialisiert.
Beratung von Privatkliniken
Wir beraten Privatkliniken in allen rechtlichen Belangen. Hierzu zählen die Beantragung des Klinikstatus ebenso wie die laufende Vertretung gegenüber Gesundheitsamt und Gewerbeamt. Die effektive Schulung von Arzt und Belegschaft in rechtlicher Hinsicht ist zudem eine hohe Prophylaxe.
 
 
 
Stefan Jaeger
Rechtsanwalt und Strafverteidiger
Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Trier mit Schwerpunkt Strafrecht und Strafprozessrecht.
Nach einer langjährigen studienbegleitenden Tätigkeit am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozeßrecht von Prof. Dr. Krey folgte eine intensive Lehrzeit als wissenschaftlicher Assistent bei Prof. Dr. Volker Krey und am Lehrstuhl für Strafprozeßrecht von Prof. Dr. Hans-Heiner Kühne.
Während dieser Zeit wurde er von der Deutschen Richterakademie als Referent berufen und bildet dort Richter und Staatsanwälte fort.
Nach einer langen Tätigkeit als Partner zunächst einer namhaften Wiesbadener Kanzlei war er zuletzt für eine bundesweit vertretene, große Kanzlei als Partner tätig, bevor er beschloß sich mit seinen langjährig betreuten Rechtsgebieten selbständig zu machen. In Fällen des Arztstrafrechts kann in den meisten Fällen eine Abrechnung über die Haftpflichtversicherung erfolgen.

Er referierte zudem beim Deutschen Richterbund, der Europäischen Rechtsakademie und der Deutschen Hochschule für Polizei.
Er ist Autor zahlreicher Fachbücher und Fachartikel.
Er ist bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main Schiedsgutachter gem. § 18 ARB.
UT
Das Honorar
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sieht für jeden Rechtsanwalt das exakt gleiche Honorar vor, unabhängig von seiner Qualifikation, seiner Erfahrung und seinem individuellen Können. Das Honorar bemisst sich nach dem RVG alleine nach dem Wert der Angelegenheit und ist unabhängig von dem zeitlichen Aufwand, den der Rechtsanwalt der Sache widmet. Ich habe mich daher dazu entschlossen, bis auf Ausnahmen, meine Tätigkeit ausnahmslos nach der tatsächlich gearbeiteten Zeit abzurechnen (Zeithonorar). Meine Stundensätze rechne ich, je nach Fall, mit Euro 270,00 bis Euro 350,00 je Stunde ab.
Kontaktaufnahme
Gerne können Sie unverbindlich mit uns Kontakt aufnehmen.
Bitte geben Sie unten Ihre Kontaktdaten an, wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.
Dies begründet kein Mandat. Das Mandat haben wir erst angenommen, wenn wir es ausdrücklich bestätigen.
Gerne können Sie auch unter 0611 99282-40 eine Sprachnachricht hinterlassen. Die Nachricht wird alleine von Rechtsanwalt Jaeger abgehört und selbstverständlich strengst vertraulich behandelt.





Stefan Jaeger ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main

Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen:
Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet Rechtsanwalt. Die Berufsbezeichnung wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Die Rechtsanwälte unterliegen den folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
Der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), der Fachanwaltsordnung (FAO), dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG), den Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE) sowie dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9. März 2000 (EuRAG).
Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) unter der Rubrik "Berufsrecht" auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.
Haftpflichtversicherung:
HDI Versicherung AG, HDI-Platz 1, 30659 Hannover, Vers.-Nr.: 70-009710393-8
Räumlicher Geltungsbereich: europaweit
Hinweis gem. § 36 VSBG:
jaeger.legal wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

Impressum
Stefan Jaeger
Rechtsanwalt
Hagenauer Str. 42, 65203 Wiesbaden
FON 0611 99282 40
FAX 0611 99282 60
Der direkte Kontakt ist am schnellsten mittels Mail an:
jaeger at jaeger.legal

Umsatzsteueridentifikationsnummer
DE 275010365
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